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Erweiterung eines Heurigenbetriebes; Immissionsschutz; Lärm; Grenzwerte; Widmungsmaß; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/169bbl 2020, 234 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 48 nö BauO 2014

Ein Bauvorhaben, das die zulässigen Grenzwerte („Widmungsmaß“) überschreitet, ist selbst dann unzulässig, wenn es dadurch zu einer Verbesserung der bestehenden Lärmsituation kommt.

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