Mit dem Teilpensionsgesetz – APG wurde eine neue Form der (vorzeitigen) Alterspension ab dem Jahr 2026 geschaffen. Die sogenannte Teilpension ermöglicht es, bei reduzierter Normalarbeitszeit einen Teil der Pension neben einer Teilzeitbeschäftigung zu beziehen. Die Höhe der Teilpension leitet sich direkt aus der Reduktion der vereinbarten Normalarbeitszeit innerhalb der Bandbreite von mind 25 % bis max 75 % ab. Der fortgeführte Teil des Pensionskontos wird während des Pensionsbezugs aufgrund der Teilzeitbeschäftigung mit weiteren Teilgutschriften befüllt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neue Pensionsart.

