1. Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art 3 Verordnung 883/2004 dahin auszulegen ist, dass eine Leistung wie die im SGB IX vorgesehene Eingliederungshilfe in Gestalt von Schulassistenzleistungen für behinderte Kinder in den sachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt.

