Der Streik von Fluglotsen oder dem Flughafenpersonal kann sich aufgrund seiner weitreichenden wirtschaftlichen Folgen als besonders probates Druckmittel im Arbeitskampf erweisen. Betroffen sind davon nicht nur die unmittelbar bestreikte Flugsicherung bzw der Flughafenbetreiber, sondern in erheblichem Maße auch Luftfahrtunternehmen, deren wirtschaftliche Betätigung vorübergehend zum Erliegen kommt. Dieser Beitrag nimmt die Problematik zum Anlass, anhand eines jüngst vom OGH anhängig gemachten Vorabentscheidungsersuchens zur Flugsicherungsdienste-Verordnung der grundlegenden Frage nachzugehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Luftfahrtunternehmen Ersatzansprüche für erlittene Streikschäden zustehen.

