Auch wenn noch kein nationaler Gesetzesentwurf präsentiert wurde, ist die Entgelttransparenz-Richtlinie konkret genug formuliert, um die notwendigen Vorbereitungen im Betrieb zu treffen. Die Richtlinie ist bis längstens 7. 6. 2026 von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umzusetzen. Dieser Beitrag bezieht sich auf Vergütungsstrukturen im Betrieb, das in der Richtlinie vorgesehene Auskunftsrecht einzelner Arbeitnehmer, die zu erwartende Novellierung des § 11a GlBG und die Einführung der in Österreich bisher noch nicht vorgesehenen gemeinsamen Entgeltbewertung. Zudem wird aufgezeigt, welche vorbereitenden Schritte Arbeitgeber bereits setzen können und sollten, um dem ersten Entwurf und der folgenden nationalen Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie gelassen entgegenzusehen.