Die Antwort auf die Frage, ob in einer Gleitzeitvereinbarung ein Vorwegabzug von pauschaliert abgegoltenen Überstunden möglich und wie dabei vorzugehen ist, hat der OGH in seiner Entscheidung vom 31. 8. 2022, 9 ObA 1/22w, dahingestellt lassen. Damit fehlt es weiterhin an Rechtsprechung zu den Regelungsmöglichkeiten bei Zusammentreffen von All-in-Vereinbarungen und Gleitzeit. Dieser Beitrag bespricht, was bei Kombination von All-in- und Gleitzeitvereinbarungen die mehrfache Vergütung der Arbeitsleistung durch Pauschalentgelt und Inanspruchnahme von Zeitausgleich vermeidet.