(ASoK) – Die Richtlinie (EU) 2022/2381 soll eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsgremien großer börsenotierter Gesellschaften gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten Quotenvorgaben im nationalen Recht umsetzen; mangels Umsetzungsmitteilung hat die EU-Kommission im Jänner 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Der Mitte Februar 2025 zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) enthält neben einer 40%igen Mindestquote für den Aufsichtsrat eine spezifische, über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehende Quotenregelung für den Vorstand: Jedem zumindest dreiköpfigen Vorstand einer börsenotierten Gesellschaft müssen mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. Diese Bestimmungen sollen ab Juli 2025 verpflichtend für alle börsenotierten Gesellschaften gelten, unabhängig von deren Größe.