1. Mit seiner Frage möchte das vorlegende (spanische) Gericht wissen, ob Art 3, 5 und 6 der Richtlinie 2003/88/EG iVm der Richtlinie 2006/54/EG sowie mit Art 20, Art 21 und Art 31 Abs 2 GRC dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Arbeitgeber von Hausangestellten von der Verpflichtung ausgenommen sind, ein System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann.