Trägt der Arbeitgeber die Kosten der Verpflegung, die dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise erwachsen, dann können diese – im Unterschied zur unbeschränkt lohnabgabenbegünstigten Verköstigung am Arbeitsplatz – nur im Ausmaß der pauschalen Taggeldsätze steuerfrei behandelt werden.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.