§ 2i AVRAG erlaubt Arbeitnehmern grundsätzlich die Ausübung von Nebenbeschäftigungen. Der Beitrag prüft die Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit gesetzlichen und vertraglichen Nebenbeschäftigungsverboten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.