Mit Inkrafttreten der europäischen Mindestlohnrichtlinie am 15. 11. 2024 stellt sich die Frage, ob die in Österreich geltenden Mindestlohntarife und Lehrlingseinkommen als gesetzliche Mindestlöhne im Sinne der Richtlinie anzusehen sind. Diese Frage beantwortet sich danach, welche Kriterien für die Beurteilung heranzuziehen sind.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.