Die zunehmende Virtualisierung der Arbeitswelt und ein wegweisendes Erkenntnis des VwGH zur Bewilligungspflicht virtueller Überlassungen machen auch die Ausnahmen von der reglementierten Arbeitskräfteüberlassung in § 135 Abs 2 GewO zu einer hochrelevanten Compliance-Frage – dies vor allem im Bereich moderner Konzernstrukturen. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob konzerninterne Arbeitskräfteüberlassungen als Ausfluss eines speziellen Nebenrechts oder als freies Gewerbe zu qualifizieren sind und welche Folgen sich daraus ableiten.

