Mit der Teilpension wird ab 2026 eine neue Möglichkeit der Kombination von Inanspruchnahme einer Pensionsleistung und Weiterarbeiten mit reduziertem Arbeitszeitausmaß geschaffen. Parallel dazu wird der Zugang zur Altersteilzeit eingeschränkt (BGBl I 2025/47). Die Voraussetzungen bzw gesetzlichen Änderungen werden in diesem Beitrag dargestellt.
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