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Einführung der Teilpension

SteuerrechtAufsatzAndreas GerhartlASoK 2025, 351 - 359 Heft 10 v. 1.10.2025

Mit der Teilpension wird ab 2026 eine neue Möglichkeit der Kombination von Inanspruchnahme einer Pensionsleistung und Weiterarbeiten mit reduziertem Arbeitszeitausmaß geschaffen. Parallel dazu wird der Zugang zur Altersteilzeit eingeschränkt (BGBl I 2025/47). Die Voraussetzungen bzw gesetzlichen Änderungen werden in diesem Beitrag dargestellt.

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