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Arbeitskräfteüberlassung: Einmalige „Corona-Prämie“ fällt unter den Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 367 - 368 Heft 9 v. 1.9.2024

1. Die Revision ist zulässig, weil es seit der Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG gibt.

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