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II. Novelle des ASVG, des GSVG und des BSVG betreffend die Nichtanrechnung unter anderem von Versehrtenrenten auf die Ausgleichszulage

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2024, 363 - 364 Heft 9 v. 1.9.2024

Mit der Novelle BGBl I 2024/109 wurde die taxative Aufzählung jener Einkommen, die bei der Berechnung der Ausgleichszulage außer Betracht zu bleiben haben, um bestimmte Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem ASVG, dem BSVG und dem B-KUVG erweitert.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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