Mit der Novelle BGBl I 2024/109 wurde die taxative Aufzählung jener Einkommen, die bei der Berechnung der Ausgleichszulage außer Betracht zu bleiben haben, um bestimmte Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem ASVG, dem BSVG und dem B-KUVG erweitert.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.