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Kündigungsfristen für Saisonbetriebe: Ausnahme nach § 1159 ABGB ist nicht verfassungswidrig

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 324 - 326 Heft 8 v. 1.8.2024

1. Die antragstellenden Gerichte fechten § 1159 Abs 1 bis 4 ABGB in der Fassung BGBl I 2017/153 an. Obwohl sich die in den Anträgen dargelegten verfassungsrechtlichen Bedenken im Wesentlichen gegen § 1159 Abs 2 Satz 3 und Abs 4 Satz 3 ABGB richten, ist der Anfechtungsumfang nicht zu weit gewählt. Sämtliche angefochtenen Bestimmungen, das heißt § 1159 Abs 1 bis 4 ABGB, stehen nämlich in einem Regelungszusammenhang und sind nicht offensichtlich trennbar.

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