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Einordnung berufsrechtlicher Fortbildungspflichten mit Blick auf § 11b AVRAG

SteuerrechtAufsatzLivia ReitterASoK 2024, 303 - 307 Heft 8 v. 1.8.2024

Mit § 11b AVRAG wurde in Umsetzung der Transparenzrichtlinie eine neue Bestimmung hinsichtlich Aus-, Fort- und Weiterbildungen geschaffen. Für zahlreiche Arbeitnehmer ergeben sich Fortbildungspflichten aus dem Berufsrecht. Fraglich ist, inwiefern die Teilnahme an berufsrechtlich vorgeschriebenen Fortbildungen die Rechtsfolgen des § 11b AVRAG auslöst.

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