Mit § 11b AVRAG wurde in Umsetzung der Transparenzrichtlinie eine neue Bestimmung hinsichtlich Aus-, Fort- und Weiterbildungen geschaffen. Für zahlreiche Arbeitnehmer ergeben sich Fortbildungspflichten aus dem Berufsrecht. Fraglich ist, inwiefern die Teilnahme an berufsrechtlich vorgeschriebenen Fortbildungen die Rechtsfolgen des § 11b AVRAG auslöst.