Die bestehende Rechtslage betreffend die Honorierung und Finanzierung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich wird über den 31. 8. 2024 hinaus bis zum 31. 3. 2025 verlängert (BGBl I 2024/65).
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.