Die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (kurz: Plattformarbeitsrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine widerlegliche gesetzliche Vermutung für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses bei Personen, die Plattformarbeit über eine digitale Arbeitsplattform leisten, einzuführen, sofern Tatsachen auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses hindeuten. Darüber hinaus wird erstmals der Einsatz algorithmischen Managements im Arbeitsverhältnis reguliert; dies nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für sonstige Personen, die Plattformarbeit leisten, unabhängig von der vertraglichen Grundlage. Umzusetzen ist die Richtlinie bis Mitte 2026.