Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Minister der EU haben am 11. 3. 2024 die vorläufige Einigung über die Richtlinie über Plattformarbeit bestätigt, die am 8. 2. 2024 zwischen dem Ratsvorsitz und den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments erzielt wurde. Mit dem EU-Rechtsakt sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Verwendung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen reguliert werden.