Eine aktuelle Entscheidung des EuGH zu einer Mehrflugdienststundenvergütung könnte zu Klagen von Teilzeitbeschäftigten führen, wenn sich diese durch geringere Mehrarbeitszuschläge diskriminiert erachten. Bei genauerer Betrachtung sind diese Befürchtungen aber unbegründet, da die österreichische Rechtslage und die dazu bereits ergangene Rechtsprechung des OGH mit der Judikatur des EuGH im Einklang stehen.