Der EuGH hat in seinem Urteil vom 20. 2. 2024, Rs C-715/20 , K. L., aus Art 47 GRC (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) das Recht des Arbeitnehmers abgeleitet, vom Arbeitgeber über den Kündigungsgrund informiert zu werden. Damit gerät die fehlende Begründungspflicht bei Kündigungen, die im europäischen Rechtsraum eine Ausnahme darstellt, zunehmend unter unionsrechtlichen Druck. Auch andere Regelungen (wie die 14-tägige Klagefrist und die fehlende Klagefrist bei unionsrechtlichen Kündigungsverboten) könnten gegen Art 47 GRC verstoßen.