Mit 1. 1. 2024 wurde die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (im Folgenden: FlexCo) eingeführt. Neben steuerrechtlichen Begünstigungen für Kapitalbeteiligungen an bestimmten Start-ups fanden Neuerungen im Bereich des Gesellschaftsrechts Eingang in die Rechtsordnung. Dies eröffnete den Arbeitsvertragsparteien neue und günstigere Möglichkeiten im Bereich der Mitarbeiter(kapital)beteiligung.