Der Vorbereitungskurs für den Aufnahmetest zum Medizinstudium kann Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG sein, wenn der Kurs die volle Zeit des Kindes, das heißt 20 bis 30 Wochenstunden zuzüglich Lernaufwand zu Hause, in Anspruch nimmt (BFG 15.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.