Die mit 1. 11. 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Kollektivvertragsvertragsrechts im Hotel- und Gastgewerbe haben durchaus historische Dimensionen: Anstelle der bisher bestehenden separaten Kollektivverträge für die Gruppen der Angestellten und der Arbeiter ist ein gemeinsamer Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer geschaffen worden. Viele Regelungen wurden angepasst, sodass überwiegend ein einheitlicher kollektivvertraglicher Rechtsrahmen gilt. Eine Reihe von Änderungen betreffen den Bereich des Arbeitszeitrechts und sorgen für Handlungsbedarf in den Betrieben bzw manche Zweifelsfragen. Insbesondere die neue Bestimmung bezüglich der Möglichkeit einer Durchrechnung der Normalarbeitszeit wird in der Folge analysiert.