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Zuschuss zur Entgeltfortzahlung nach § 53b ASVG: Begriff des „Unternehmens“

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 408 Heft 10 v. 1.10.2024

1. Den Dienstgebern können nach § 53b Abs 1 ASVG Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung zur teilweisen Vergütung des Aufwands für die Entgeltfortzahlung einschließlich allfälliger Sonderzahlungen im Sinne des § 3 EFZG oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften an bei der AUVA unfallversicherte Dienstnehmer geleistet werden. Anspruchsberechtigt sind nur jene Dienstgeber, die nicht mehr als die gesetzlich vorgesehene Anzahl (50; vgl § 53b Abs 2 Z 1 ASVG) von Dienstnehmern „in ihrem Unternehmen“ beschäftigen.

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