1. Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob Art 12 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr 2157/2001 iVm Art 3 bis 7 der Richtlinie 2001/86/EG dahin auszulegen ist, dass er, wenn eine Holding-SE, die von beteiligten Gesellschaften gegründet wird, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften verfügen, ohne vorherige Durchführung von Verhandlungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer eingetragen wird, die spätere Aufnahme solcher Verhandlungen deswegen vorschreibt, weil diese Societas Europaea (SE) herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften in einem odermehreren Mitgliedstaaten geworden ist.