Das Hochwasser insbesondere im Osten Österreichs im September 2024 wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Diese betreffen vor allem Dienstverhinderungen durch unbenützbare Straßen, überschwemmte Betriebsräumlichkeiten, dringende Hilfsleistungen für nahestehende Personen oder als Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation. Im Folgenden wird die diesbezügliche Rechtslage näher dargestellt.