Der VfGH prüft, ob im NÖ SHG die Kostenübernahme bei stationärer Pflege verfassungskonform geregelt ist. Es geht darum, dass Hilfe bei stationärer Pflege (etwa die Übernahme der Kosten für ein Pflegeheim) nur dann gewährt wird, wenn der Hilfesuchende entweder vor Aufnahme in das Heim seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatte oder – wenn bisher kein Hauptwohnsitz in Niederösterreich bestanden hat – zumindest seit sechs Monaten die Heimkosten aus eigenem Einkommen und Pflegegeld vollständig selbst getragen hat.