Im öffentlichen Bereich sind bei der Vergabe von Arbeitsplätzen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei geht es zum einen um Ausschreibungspflichten und zum anderen um Diskriminierungsverbote. Da beide Aspekte der Objektivierung von Besetzungsvorgängen dienen, gibt es zwischen ihnen durchaus Verbindungen.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.