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Elternteilzeit und All-in-Vereinbarung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 69 - 70 Heft 2 v. 1.2.2023

1. Der OGH hat sich jüngst in der Entscheidung vom 28. 9. 2022, 9 ObA 83/22d, der Auffassung angeschlossen, dass während der Elternteilzeit bei All-in-Vereinbarungen (nur) jener Teil des Arbeitsentgelts ruht, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird. Tatsächlich dann während der Elternteilzeit geleistete Mehr- und Überstunden sind im Wege der Einzelverrechnung abzugelten.

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