vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwendbarkeit des § 36 Abs 2 AngG auf Kundenschutzklauseln

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 35 - 36 Heft 1 v. 1.1.2023

1. Eine Kundenschutzklausel bezweckt den Schutz des Kundenstocks des Dienstgebers und soll das Abwerben des bestehenden Kundenkreises verhindern. Sie beschränkt den Angestellten für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit und im umfassenden Einsatz aller während des vorherigen Arbeitsverhältnisses rechtmäßig gewonnenen Informationen und Kenntnisse. Aus diesem Grund werden Kundenschutzklauseln von der ständigen Rechtsprechung grundsätzlich als Konkurrenzklauseln im Sinne des § 36 AngG behandelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!