Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (im Folgenden: Handelsangestellten-Kollektivvertrag) sieht für Angestellte, die zeitweise mit Führungsaufgaben einer höheren Beschäftigungsgruppe beauftragt sind, das Vertretungsgeld vor. Für Arbeitnehmer, die dauerhaft mit der Vertretung bezüglich Führungsaufgaben beauftragt sind, ist die Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe vorgesehen. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, wie dabei zu unterscheiden ist und wann die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Vertretungsgeld vorliegen.