AZG: § 11
OLG Wien 25. 10. 2023, 7 Ra 47/23t
Die im AZG geregelten Pausen sind Mindestpausen, die der Arbeitgeber zu gewährleisten hat und die zugunsten des Arbeitnehmers zwingend sind. Vereinbarungen, die den entsprechenden Anspruch des Arbeitnehmers verkürzen oder beseitigen wollen, sind daher unwirksam. Lässt der Arbeitgeber während der Pausen in gesetzwidriger Weise dennoch Arbeitsleistungen zu, ist diese Arbeitsleistung wie sonst zu bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn eine wirksame Pausenregelung nicht besteht. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung ergibt sich, wenn Ruhepausen nicht gewährt werden, die in die Arbeitszeit einzurechnen sind. (Urteil rechtskräftig)

