EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit b
PKW-Angemessenheitsverordnung, BGBl II 2004/466: § 1
Erwirbt ein Steuerpflichtiger für das Betriebsvermögen ein vorsteuerabzugsberechtigtes Elektroauto mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (hier: "Tesla Model S" um einen Kaufpreis von € 79.960,- inkl Umsatzsteuer) und wird ihm für die Lebensdauer des Fahrzeuges und die Zeit seines Erstbesitzes ein Gratisstrombezugsrecht an Tesla-Superchargers eingeräumt, so sind die Umsatzsteuer und das Gratisstrombezugsrecht nicht in die Anschaffungskosten des Pkw nach § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung einzubeziehen. Das Gratisstrombezugsrecht kann vielmehr als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen werden.

