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Kinderbetreuungsgeld: Kriterium der bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6898/8/2024 Heft 6898 v. 8.5.2024

KBGG: § 24 Abs 2

OGH 16. 1. 2024, 10 ObS 64/23v

Der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld setzt nach § 24 Abs 1 KBGG ua voraus, dass der Elternteil in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes, für das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden soll, durchgehend erwerbstätig war. Unter Erwerbstätigkeit versteht das Gesetz in diesem Zusammenhang die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen (kranken- und pensionsversicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit (§ 24 Abs 2 KBGG).

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