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Änderung der Saisonkontingentverordnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6897/1/2024 Heft 6897 v. 2.5.2024

Mit der Saisonkontingentverordnung 2024, BGBl II 2023/433, wurden die Kontingente für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2024 festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (siehe ARD 6882/10/2024). Aufgrund des Arbeitskräftemangels wurde nun das Kontingent für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft für das Bundesland Wien um 200 Personen (auf insgesamt 276 Personen) erhöht. (BGBl II 2024/110)

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