EStG: § 124b Z 407
BFG 16. 8. 2023, RV/6100188/2023
Nach § 124b Z 407 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen für das Kalenderjahr 2022 im Wege der Einkommensteuerveranlagung ein Teuerungsabsetzbetrag iHv € 500,- zu. Der Teuerungsabsetzbetrag unterliegt allerdings einer Einschleifregelung und vermindert sich ab einem Einkommen iHv € 18.200,- bis zu einem Einkommen iHv € 24.500,- gleichmäßig auf null.