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BFG: Teuerungsabsetzbetrag - Einschleifregelung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6872/18/2023 Heft 6872 v. 2.11.2023

EStG: § 124b Z 407

BFG 16. 8. 2023, RV/6100188/2023

Nach § 124b Z 407 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen für das Kalenderjahr 2022 im Wege der Einkommensteuerveranlagung ein Teuerungsabsetzbetrag iHv € 500,- zu. Der Teuerungsabsetzbetrag unterliegt allerdings einer Einschleifregelung und vermindert sich ab einem Einkommen iHv € 18.200,- bis zu einem Einkommen iHv € 24.500,- gleichmäßig auf null.

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