GSVG: § 25
VwGH 1. 9. 2023, Ra 2023/08/0115
Der Revisionswerber wurde zur Zahlung von Beiträgen in der Pensionsversicherung nach dem GSVG und in der Unfallversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG sowie von Beitragszuschlägen gemäß § 35 Abs 6 GSVG verpflichtet. Im Verfahren war strittig, ob bei einer Person, die neben ihrer Tätigkeit als Beamter auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im Ausland erzielt und die Einkünfte bereits im Ausland versteuert wurden, dieser Umstand die Beitragsgrundlage für die Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge nach dem GSVG und dem ASVG um genau jenen Betrag verringert, welcher als Steuer bereits im Ausland entrichtet wurde.