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Beschäftigung als Liftwart keine anrechenbare Ruhegenusszeit iSd Bundesbahn-Pensionsgesetzes

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6872/12/2023 Heft 6872 v. 2.11.2023

Bundesbahn-Pensionsgesetz: § 46 Abs 2 lit a

OGH 25. 1. 2023, 8 ObA 89/22d

Nach § 46 Abs 2 lit a Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 bzw nunmehr - wortgleich - § 46 Abs 2 lit a Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG) sind anrechenbare Ruhegenusszeiten "die in einem Dienstverhältnis bei einem inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstgeber, bei den Österreichischen Bundesbahnen, deren Betriebsvorgängern oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden inländischen Eisenbahnunternehmung zurückgelegte Zeit".

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