AngG: § 20
OLG Wien 25. 5. 2023, 10 Ra 40/23k
Nach § 20 Abs 2 AngG kann der Dienstgeber mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige
AngG: § 20
OLG Wien 25. 5. 2023, 10 Ra 40/23k
Nach § 20 Abs 2 AngG kann der Dienstgeber mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige