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Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6870/2/2023 Heft 6870 v. 18.10.2023

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2023 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 660,50, im 2. Lehrjahr € 842,50 und im 3. Lehrjahr € 1.183,90. (BGBl II 2023/302)

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