Ein modernes Ermittlungsverfahren erfordert häufig die Übermittlung größerer Mengen elektronischer Daten vom Abgabepflichtigen an die Abgabenbehörde, die Finanzstrafbehörde oder das BFG. Durch die neue Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Erledigungen und Anbringen mittels elektronischem Dateitransfer, BGBl II 2023/259, wurde mit dem elektronischen Dateitransfer für bestimmte Anwendungsfälle ein neues bedürfnisgerechtes Medium der Datenübermittlung geschaffen (siehe bereits ARD 6865/3/2023). Der Beitrag stellt die Grundlagen der Verordnung näher dar.