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Tinhofer, Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte, ZAS 2023/47

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6869/19/2023 Heft 6869 v. 11.10.2023

Datenschutzbeauftragte dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht abberufen oder benachteiligt werden (Art 38 Abs 3 DSGVO). In der Entscheidung C-534/20 , Leistritz, hat der EuGH klargestellt, dass die Mitgliedstaaten für Datenschutzbeauftragte einen gesetzlichen Kündigungsschutz vorsehen können und eine Regelung zulässig ist, wonach Datenschutzbeauftragte nur aus wichtigem Grund gekündigt werden dürfen (siehe ARD 6810/7/2022).

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