ASVG: § 255 Abs 2
OGH 22. 8. 2023, 10 ObS 99/23s
Der Kläger verfügt über die Kenntnisse und Fähigkeiten eines angelernten Fleischers und erwarb in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag zumindest 90 Versicherungsmonate als Fleischer. Er legte die Prüfung zum Fleischhauer im Kosovo ab, in Österreich verfügt er über keinen Lehrabschluss als Fleischer. Aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen scheidet für ihn jegliche Tätigkeit als Fleischer aus. Er ist jedoch in der Lage, als Fachberater im Außendienst (Fleischereiprodukte) tätig zu sein. Hierfür wäre eine Zusatzausbildung im Ausmaß von einigen Monaten, jedenfalls aber von weniger als 6 Monaten nötig. Es gibt mehr als 100 solcher Stellen, faktisch stehen dem Kläger jedoch derartige Positionen nicht offen, da dafür auf dem Arbeitsmarkt zumindest ein Lehrabschluss als Fleischer, vorzugsweise sogar ein Meisterbrief und/oder Zusatzausbildungen gewünscht werden.