Mit 1. 10. 2023 kommt es bei der Kurzarbeit zu wesentlichen Änderungen, so orientiert sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für die ausgefallene Arbeitszeit etwa - wie vor der Corona-Pandemie - wieder am anteiligen Arbeitslosengeld. Nach der Wirtschaftskammer (siehe bereits ARD 6866/2/2023) hat nun auch das Arbeitsmarktservice zahlreiche Informationen und Unterlagen zu den neuen Kurzarbeitsregelungen auf seiner Webseite veröffentlicht (ua Bundesrichtlinie, ausführliche FAQ inklusive Checkliste zum Kriterium der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Kurzarbeit): https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit