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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6868/3/2023 Heft 6868 v. 4.10.2023

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 8. 2023 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen" (Stand 1. 5. 2023), KV 435/2023, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). (BGBl II 2023/274)

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