EStG: § 34 Abs 6
BFG 20. 6. 2023, RV/3100142/2023
Gegenstand des Verfahrens ist die Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen für einen durch ein Hagelgewitter verursachten Fahrzeugschaden an einem geliehenem Fahrzeug als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Nach seinem eigenen Vorbringen hatte der Beschwerdeführer das Fahrzeug von seinem Schwager für einen einmaligen Transport persönlicher Gegenstände geliehen bekommen. Durch Hagel sei das Fahrzeug komplett zerstört worden, die Reparaturkosten hätten 50 % des Wertes des Kfz überstiegen. Der Beschwerdeführer hat daher seinem Schwager eine Entschädigung iHv € 4.000,- bezahlt, die er als außergewöhnliche Belastung anerkannt wissen wollte. Weder das Finanzamt noch das BFG gaben diesem Ansinnen statt: