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BFG: Aufteilung des FABO+

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6867/11/2023 Heft 6867 v. 27.9.2023

EStG: § 33 Abs 3a

BFG 30. 8. 2023, RV/3100314/2023

Der Familienbonus Plus kann nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut je Kind zur Gänze von einem anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen oder je zur Hälfte von zwei anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen beantragt werden. Eine andere Aufteilung ist nicht zulässig. Die Aufteilung erfolgt durch Antragstellung in der Steuererklärung.

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