EStG: § 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
Unternimmt ein AHS-Lehrer für Geografie und Wirtschaftskunde zusammen mit seiner Familie auf Eigeninitiative in den Sommermonaten eine selbst geplante "Studienreise" nach Myanmar und Thailand, so kann er die Kosten für diese Reise nicht als Werbungskosten geltend machen.